Die PBG-Reform
Diskussionsrunde vom 25. Juni 2025 zu den Auswirkungen der PBG Gesetzesrevision
Die PBG-Revision: Baudenkmäler
Die Änderungsvorschläge werden in vielen Gemeinden intensiv diskutiert:
Denkmalsubventionen durch die Gemeinden: Ein zentraler Diskussionspunkt war die geplante Einführung eines verbindlichen kommunalen Beitrags von 10 % an die beitragsberechtigten Sanierungskosten bei Schutzobjekten. Diese Regelung wurde aus Sicht der Gemeinden kritisch gesehen, weil hohe Kosten und administrativer Mehraufwand drohen.
Inventare werden durch den Kanton bereitgestellt: Diese Standardisierung wurde von gewissen Gemeinden positiv als Beitrag zur Qualitätssicherung und Rechtsgleichheit gewertet. Gleichzeitig wurde jedoch die Sorge geäussert, dass lokale Besonderheiten und historische Eigenheiten der Gemeinden nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten.
Projektbezogene Schutzmassnahmen als Instrument stärken: Die Anpassung wird im Grundsatz begrüsst, weil es eine Weiterentwicklung und sinnvolle Nutzung von Baudenkmälern ermöglich soll. Ob die Neuerung auch Wirkung hat, muss sich erst zeigen. Gut möglich, dass es noch einige Gerichturteile braucht, bis die Auslegung klar ist.
Fazit: Insgesamt zeigte sich eine ambivalente Haltung zur Revision: Während einzelne Massnahmen als fachlich sinnvoll und notwendig anerkannt wurden, stiessen insbesondere Automatismen und zusätzliche finanzielle Verpflichtungen auf Skepsis und Ablehnung.

Basil Marty
Leiter IBID
Interessiert an unserem Angebot. Basil Marty freut sich auf Ihre Anfrage.
