Warum das ISOS ein Geschenk ist
Die Abkürzung ISOS ist unter Planenden längst kein Fremdwort mehr. Ein Urteil des Bundesgerichts hat 2009 das Bundesinventar der schutzwürdigen Ortsbilder Schweiz aus den Amtstuben der Bundesverwaltung geholt und für Kantone und Gemeinden als verbindlich erklärt.
Seither wurde das ISOS kontrovers diskutiert: Das ISOS schaffe Rechtsunsicherheit und blockiere die Innenentwicklung monieren die Kritiker, die andere Seite hebt die Bedeutung des ISOS für die schweizerische Baukultur hervor und betont deren touristisches Potential.
Wenig bekannt ist, dass sich das ISOS nicht auf national bedeutende Ortsbilder beschränkt. In allen Landesteilen wurden auch systematisch Dörfer und Weiler mit regionalen und lokalen Eigenheiten aufgenommen. Rechtsverbindlich sind diese Ortsbildaufnahmen für die Gemeinden in der Regel nicht, aber es wäre unklug, sie deshalb nicht zu beachten. Immerhin stellen sie für zahlreiche Dörfer und Weiler die einzige Fachgrundlage dar, die sich explizit mit dem Ortsbild und seinen Qualitäten auseinandersetzt. So gesehen ist das ISOS ein Geschenk und stellt eine wichtige Grundlage für eine kosteneffiziente Entwicklung von Siedlungsleitbildern oder Kernzonenbestimmungen dar. Kernzonen dienen im Kanton Zürich dem Erhalt und der Pflege von Siedlungsqualitäten. Damit steht schon fest, dass die Planenden auch in den nur lokal und regional eingestuften Ortsbildern nicht um das Thema Ortsbildschutz herumkommen. Wir empfehlen daher, die ISOS-Aufnahme mit eigenen Analysen und Entwicklungsleitbildern zu ergänzen.
Dabei können gleich auch die notwendige Aktualisierung der Analyse und die Überprüfung der Schutzziele stattfinden. So entsteht aus den etwas spröden ISOS-Aufnahmen eine solide Grundlage für rekursfeste Entscheide bei der Ortsplanung. Schützen, pflegen und entwickeln kann man nur, was man kennt. Gerne analysieren wir Ihre ortsplanerischen Instrumente zusammen mit dem ISOS und machen Vorschläge für eine sinnvolle Weiterentwicklung.
